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Hochzeiten/Eheschließungen

Beide Standesämter – Altenholz und Dänischenhagen – befinden sich im Rathaus Altenholz im Allensteiner Weg 2–4.

Eine Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Hierfür bietet es sich an, telefonisch mit dem für Sie zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen, um die Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen zunächst abzuklären, da dies in einzelnen Fällen recht unterschiedlich ausfallen kann. Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates. Umgekehrt benötigen Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie nicht in Deutschland heiraten möchten.

Bei dem zuständigen Standesamt werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit. Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.

In Altenholz findet die Eheschließung grundsätzlich im Ratssaal des Rathauses statt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich in den Außenstellen des Standesamtes Altenholz, auf dem Gut Knoop (www.gut-knoop.de) oder auf dem Gut Projensdorf (www.kulturgut-projensdorf.de) trauen zu lassen. Unter der Rubrik Gutstrauungen finden Sie weitere Informationen zu den Traumöglichkeiten auf den Gütern.

Die Eheschließung kann aber auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, jedoch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat. In wenigen Ausnahmefällen (Auslandsbeteiligung) kann die Gültigkeitsdauer geringer als sechs Monate sein.

Hinweise
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Eheschließung. Sollten eine Vollmacht für die Eheschließung erforderlich sein, so benutzen Sie bitte den Vordruck "Vollmacht"
(siehe nachfolgende Links).

Merkblatt_Eheschließung_Deutsche.pdf
Merkblatt_Eheschliessung_ausl_Recht.pdf    
Vollmacht_Anmeldung_Ehe.pdf

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ehe kann erst geschlossen werden, wenn festgestellt ist, dass der Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen. Der Termin für die Eheschließung muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses, liegen.

Kosten & Gebühren
Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 60,– €. Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, fallen Gebühren in Höhe von 100,– € bis 140,– € an.
Die Vornahme der Eheschließung selbst verursacht i.d.R. keine Kosten. Es fallen jedoch Gebühren in Höhe von 50,– € an, wenn Sie in einem anderen als dem Anmeldestandesamt an Ihrem Wohnsitz heiraten.

An wen kann ich mich wenden?
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Rechtsgrundlagen
§§ 11 - 15, 41 Personenstandsgesetz -PStG-
§§ 28 f. Personenstandsverordnung -PStV-
§§ 1310 - 1312, 1616 - 1617c Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-
Art. 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche -EGBEG-
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif), Tarifstelle 19

Ansprechperson für das Standesamt Altenholz
Frau Kröger
Tel: 0431 32 01-151
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Ansprechperson für das Standesamt Dänischenhagen

Frau Schirr-Schmidt
Tel: 0431 32 01-153
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