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Unterstützung bei Elternbeiträgen für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung

Liebe Familien in Altenholz,

frühkindliche Bildung soll für alle Kinder zugänglich sein – unabhängig vom Einkommen. Deshalb möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, eine Ermäßigung oder vollständige Übernahme der Kita-Kosten zu beantragen. Nach § 90 SGB VIII können Familien finanzielle Unterstützung beantragen. Die Entscheidung hängt vom Einkommen der Familie, der Familiengröße und weiteren sozialen Faktoren ab. Maßgeblich sind Ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt.

Benötigte Unterlagen sind unter anderem:

  • aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid)
  • ggf. Bescheide über Wohngeld oder andere Leistungen
  • Angaben zur Haushaltsgemeinschaft

 
Sie können den Antrag:

  • direkt vor Ort stellen
  • per Post einsenden
  • bequem online ausfüllen


Beim Zeitraum ist zu beachten, dass die Unterstützung ab dem Monat der Antragstellung oder – je nach rechtlicher Lage – rückwirkend gewährt werden kann. Eine zügige Antragstellung wird daher dringend empfohlen.


Unsere Empfehlung:

Prüfen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig, reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein, dokumentieren Sie alle Einnahmen, Ausgaben und Lebensumstände nachvollziehbar und nutzen Sie unser Beratungsangebot, um Fragen zu klären und keine Unterstützung zu verpassen.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, die bestmögliche Unterstützung für Ihre Familie zu finden. Für Terminvereinbarungen oder weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Kinder und Jugend der Gemeinde Altenholz.

weitere Informationen


Gemeinde Altenholz
der Bürgermeister
Amt für Schulen, Sport, Soziales, Kinder und Jugend

Ansprechpersonen
Herr Ebbinghaus, Tel: 0431 32 01-215 
Herr Clausen, Tel: 0431 32 01-214,
Zimmer 015
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8 –12 Uhr und 13 –15 Uhr, Fr 8 –12 Uhr