Wir nehmen an den Sitzungen der Ausschüsse der Gemeindevertretung teil und haben dort ein Antrags- und Rederecht zu allen Belangen, die einen Zusammenhang zu den Interessen von Kindern und Jugendlichen haben. Zudem verfügen wir über ein eigenes Budget, mit dem Vorhaben und Projekte umgesetzt werden können. Wir möchten mithelfen, Altenholz für Kinder und Jugendliche stetig zu verbessern und voranzubringen.
Es ist wichtig, dass für alle Menschen die Möglichkeit besteht, ihre Anliegen, Ideen und Meinungen gegenüber Politik und Verwaltung zu äußern. Als Teil der Gesellschaft können Kinder, Jugendliche und Heranwachsende so durch uns eine Stimme bekommen. Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist in § 47 f der Gemeindeordnung festgelegt. Diese schreibt vor, dass die Gemeinde Kinder und Jugendliche bei allen Angelegenheiten, welche unser Leben und unsere Interessen betreffen, beteiligen muss.
Unsere Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und können über den Sitzungskalender der Gemeinde Altenholz eingesehen werden. Wir treffen uns gemäß unserer Satzung mindestens einmal im Quartal.