Die Grundsteuer wird reformiert
Die Grundsteuer wird reformiert – warum eigentlich?
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstücken und Gebäuden, jedoch sind die meisten Daten veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen. Der Wert Ihrer Immobilien wurde über die Finanzämter auf Grundlage Ihrer Grundsteuererklärung neu ermittelt und mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das hieraus erhaltene Ergebnis ist der sogenannte Grundsteuer-Messbetrag. Sie haben diesen nach Prüfung vom zuständigen Finanzamt erhalten. Abschließend wird die endgültige Höhe der Grundsteuer über die Hebesätze der Gemeinde berechnet und mit dem bereits bekannten Messbetrag vom Finanzamt ein weiteres Mal multipliziert. Der Hebesatz für die neue Grundsteuer ab 2025 wurde von der Gemeinde neu berechnet.
Formel
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Keine Gemeinde beschließt die Steuerhebesätze leichtfertig. In den Räten und Gremien, die diese Entscheidung treffen, sitzen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für Ihre Gemeinde engagieren und selbst eben auch Steuerzahler sind. In der Gemeindevertretersitzung vom 11.12.2024 wurden die ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A in Höhe von 612 % und für die Grundsteuer B in Höhe von 699 % beschlossen.
Was heißt das nun für die eigene Grundsteuer?
Wichtig für Sie als Eigentümer ist die Frage, wie sich der Wert Ihrer Immobilie durch die Berechnung der o. g. Instanzen nach dem neuen Recht verändert. Den neuen berechneten Wert Ihrer Immobilie auf Grundlage des neuen Grundsteuerrechts des Bundes, bildet der vom Finanzamt übermittelte Grundsteuer-Messbescheid ab. Auf die Bewertung und Wertfeststellung Ihrer Immobilie hat die Gemeinde keinen Einfluss. Lediglich den Hebesatz zur gleichmäßigen Berechnung der Steuerhöhe legt die Gemeinde fest.
Müssen Sie nun ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?
Das Land Schleswig-Holstein hat zugesagt, dass es darauf hinwirken will, dass die neue Grundsteuer aufkommensneutral erhoben wird und Gemeinden diese nicht zur Begründung von Steuererhöhungen heranziehen. Daher hat es ein Transparenzregister veröffentlicht, in dem jeder Bürger einen vom Land empfohlenen Hebesatz einsehen kann. In diesem Zusammenhang wird der Begriff „Aufkommensneutralität“ oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten soll – also im Jahr 2025 annähernd so viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Vorjahren, als die Reform noch bevorstand. Die Reform als solche soll also kein Grund dafür sein, dass sich das Aufkommen verändert.
Auch wenn die Gemeinde Altenholz 2025 ihr Gesamtaufkommen an der Grundsteuer nicht erhöht, bedeutet die individuelle Wertberechnung aber auch, dass es bei einigen Immobilien zu Grundsteuererhöhungen und bei anderen zu Senkungen kommen wird.
Warum ist die Grundsteuer so wichtig?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in der Gemeinde und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kindergärten und Straßen gebaut sowie auch öffentliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Die Grundsteuer bleibt quasi direkt vor Ihrer Haustür und macht genau hierdurch Ihre Gemeinde attraktiver und lebenswerter.
Haben Sie noch offene Fragen zur Grundsteuerreform 2025?
Für den Fall, dass im jeweiligen Einzelfall konkrete Fragen zu Ihrem Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid bestehen, kontaktieren Sie gerne Ihr zuständiges Finanzamt Rendsburg:
Finanzamt Rendsburg
E-Mail:
DE-Mail:
Telefon: 04331 598-0
Für Fragen zum Hebesatz oder andere Fragen zum Grundsteuerbescheid, welcher Ihnen im Januar 2025 zugestellt wird, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinde Altenholz,
Der Bürgermeister,
Finanzen